Partnerschaft nach dem deutschen Partnerschaftsgesetz, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter PR 1296 B.
USt-IdNr. DE815766720
Vertretungsbefugte Partner:
- Rechtsanwalt und Notar Oliver Weyer
- Rechtsanwältin Patricia Weyer
Die Bezeichnung „Partner“ wird verwendet, um ein Mitglied der Partnerschaft zu bezeichnen. „Of counsel“ bezeichnete Personen sind nicht Mitglied der Partnerschaft.
Die gesetzlichen Bezeichnungen „Notar“, „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt“ sind alle in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.
Sämtliche Rechtsanwälte der Sozietät sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin an.
Tel.:+49 30 30 69 31 0
Fax:+49 30 30 69 31 99
www.rak-berlin.de
Der Notar der Sozietät ist in Berlin als Notar ernannt und gehört der Notarkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin an.
Tel.:+49 30 246290 – 0
Fax:+49 30 246290 – 25
www.berliner-notarkammer.de
die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung,
Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin
der/die Präsident/in des Kammergerichts,
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
der/die Präsident/in des Landgerichts Berlin,
Dienststelle Littenstraße,
Littenstr. 12, 10179 Berlin
(im Falle der Umsetzung der Teilung des Landgerichts wird dies der/die Präsident/in des Landgerichts Berlin II sein)
Rechtsanwälte:
- BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO - Fachanwaltsordnung
- RVG - Rechtsanwaltsvergütungsordnung
Notare:
- BNotO - Bundesnotarordnung
- DONot - Dienstordnung für Notarinnen und Notare
- NotAktVV - Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
- Richtlinien der Notarkammer Berlin
- BeurkG - Beurkundungsgesetz
- Europäischer Kodex des notariellen Rechts
- GNotKG - Gerichts- und Notarkostengesetz
- KostO - Kostenordnung
Die Regeln zum Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare sind über die Rechtsanwaltskammer Berlin und die Notarkammer Berlin zugänglich.
www.anwaltverein.de/de/anwaltspraxis/berufsrecht
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a) Versicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht auch für Notare. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000,00 Euro für Rechtsanwälte und 500.000,00 Euro für Notare. Unsere Versicherungen überschreitet die Mindestversicherungssumme. Einzelheiten ergeben sich gemäß § 19a III Bundesnotarordnung (BNotO). Für unsere Berufsträger (Notare und Rechtsanwälte) besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin (GHV 10/0459/1031742).
b) Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des
Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
Rechtsanwalt und Notar Oliver Weyer
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Das eben Genannte gilt allerdings nicht, soweit die Verarbeitung zu rechtlichen Zwecken geschieht.
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